Wie bei jedem anderen Tierarzt wird die Behandlung entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) (vom 14.2.2020) abgerechnet.
GOT – wie ist sie zu verstehen
Häufig benötigt ein Tier besondere Untersuchungsverfahren, um zur korrekten Diagnose zu gelangen und eine zielgerichtete Therapie zu ermöglichen. Auch werden verschiedene therapeutische Schritte eingeleitet, um Ihren Pflegling bestmöglich zu helfen. Daher ist die tierärztliche Gebührenordnung (GOT) als „Baukastensystem“ angelegt, in dem die Summen der Leistungen addiert werden. Sollten Sie im Rahmen einer Behandlung Fragen zu den Kosten einer vorgeschlagenen Maßnahme haben, scheuen Sie sich bitte nicht danach zu fragen.
Grundsätzlich sind die tierärztliche Gebühren, die jeder niedergelassene Tierarzt für seine Leistung erhebt, festgelegt.
Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Festsetzung, die für jedermann einsehbar ist.
Jeder Tierarzt ist verpflichtet, sich an die in der GOT (Tierärztliche Gebührenordnung) genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten. In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen einzeln aufgelistet, und es werden Preise dafür genannt.
Bezahlung und Bezahlmethoden
Generell finden keine Untersuchungen und Behandlungen „auf Rechnung“ statt. Alle tierärztlich erbrachten Leistungen und Medikamente werden umgehend am Tag der Behandlung beglichen.
Es besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder der Bezahlung mit Karte.
Anerkannte Karten sind:
EC-Karte
Mastercard Kreditkarte
Visa Kreditkarte
American Express (Amex) Kreditkarte
Selbstverständlich erhält jeder Patientenbesitzer eine detaillierte Quittung.
Da die Laborabrechnung über die Tierarztpraxis erfolgt, werden eingeleitete Laboruntersuchungen unmittelbar im Rahmen der Rechnungsstellung abgerechnet. Bitte vergessen Sie aus diesem Grund nicht zum Tierarztbesuch auch Ihre ec-Karte mitzubringen. Gern erläutern wir unsere Arbeit und unsere Abrechnung. Auf ihren Wunsch erstellen wir Kostenvoranschläge, damit für Sie unsere Arbeit transparent bleibt.